fertigimnetz

Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieses Muster wird Bestandteil jedes Vertrags über das Angebot „fertigimnetz“. Stand: Oktober 2026

1. Parteien

Verantwortlicher (Auftraggeber): der Kunde laut Auftragsbestätigung.
Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer): JERA Inter Commerce GmbH, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford, vertreten durch den Geschäftsführer Jesse James Bell.

2. Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer betreibt im Auftrag des Auftraggebers dessen Webseite (Hosting) und pflegt deren Inhalte. Die Verarbeitung dauert so lange, wie der Auftragnehmer die Webseite im Rahmen des Rundum-Service betreibt.

3. Art der Daten und betroffene Personen

4. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über beabsichtigte Änderungen. Der Auftraggeber kann einer Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

8. Unterstützung des Auftraggebers

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Hauptvertrags löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Auf Wunsch gibt er die Inhalte der Webseite vorher an den Auftraggeber heraus.

10. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Abstimmung.

11. Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Es gilt deutsches Recht.